Sportjournalisten und Sportjournalistinnen – gleichgültig in welchem Medium tätig und unabhängig vom Arbeitsverhältnis – verpflichten sich in ihrer Arbeit zu folgenden ethischen Ansprüchen und beruflichen Zielsetzungen.
- Das berufsständische Privileg, das Sportjournalisten/innen durch Artikel 5 des Grundgesetzes, die Allgemeinen Erklärungen der Menschenrechte, die Konvention des Europarates sowie die nationalen Pressegesetze, Rundfunkrechte und Staatsverträge zugestanden wird, ist verantwortungsbewusst und moralisch unanfechtbar anzuwenden.
- Sportjournalisten/innen widersetzen sich jeder nationalistischen, chauvinistischen, rassistischen, religiösen und politischen Verleumdung und Ausgrenzung.
- Sportjournalisten/innen bearbeiten und bewerten alle Bereiche des Sports. Sie üben damit eine öffentliche Kontrollfunktion aus. Sportjournalisten/innen setzen sich für einen humanen, von Korruption und Doping freien Sport ein.
- Sportjournalisten/innen lassen sich von niemandem vereinnahmen und instrumentalisieren, wahren ihre journalistische Unabhängigkeit und lehnen Einladungen und Geschenke ab, die diese in Frage stellen könnten.
- Menschenwürde, der Schutz der Persönlichkeit und die Intimsphäre sind in der sportjournalistischen Arbeit zu achten. In jedem Fall sind die Folgen der Berichterstattung zu bedenken.
- Grundlagen der Arbeit sind sorgfältige Recherche, korrekte Wiedergabe von Zitaten und eine unmissverständliche Sprache. Sportjournalisten/innen verpflichten sich zur wahrheitsgemäßen und sachlichen Berichterstattung.
- Sportjournalisten/innen setzen sich für journalistische Qualität ein. Sie streben ein hohes Aus -und Fortbildungsniveau des Berufsstandes an.
- Sportjournalisten/innen pflegen trotz der Konkurrenz der Medienbereiche und Mediensysteme untereinander einen fairen Umgang und offene Kritik und verpflichten sich zur gegenseitigen Wertschätzung.