Leitlinien des Sportjournalismus

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Sportjournalisten und Sportjournalistinnen – gleichgültig in welchem Medium tätig und unabhängig vom Arbeitsverhältnis – verpflichten sich in ihrer Arbeit zu folgenden ethischen Ansprüchen und beruflichen Zielsetzungen.

  1. Das berufsständische Privileg, das Sportjournalisten/innen durch Artikel 5 des Grundgesetzes, die Allgemeinen Erklärungen der Menschenrechte, die Konvention des Europarates sowie die nationalen Pressegesetze, Rundfunkrechte und Staatsverträge zugestanden wird, ist verantwortungsbewusst und moralisch unanfechtbar anzuwenden.
  2. Sportjournalisten/innen widersetzen sich jeder nationalistischen, chauvinistischen, rassistischen, religiösen und politischen Verleumdung und Ausgrenzung.
  3. Sportjournalisten/innen bearbeiten und bewerten alle Bereiche des Sports. Sie üben damit eine öffentliche Kontrollfunktion aus. Sportjournalisten/innen setzen sich für einen humanen, von Korruption und Doping freien Sport ein.
  4. Sportjournalisten/innen lassen sich von niemandem vereinnahmen und instrumentalisieren, wahren ihre journalistische Unabhängigkeit und lehnen Einladungen und Geschenke ab, die diese in Frage stellen könnten.
  5. Menschenwürde, der Schutz der Persönlichkeit und die Intimsphäre sind in der sportjournalistischen Arbeit zu achten. In jedem Fall sind die Folgen der Berichterstattung zu bedenken.
  6. Grundlagen der Arbeit sind sorgfältige Recherche, korrekte Wiedergabe von Zitaten und eine unmissverständliche Sprache. Sportjournalisten/innen verpflichten sich zur wahrheitsgemäßen und sachlichen Berichterstattung.
  7. Sportjournalisten/innen setzen sich für journalistische Qualität ein. Sie streben ein hohes Aus -und Fortbildungsniveau des Berufsstandes an.
  8. Sportjournalisten/innen pflegen trotz der Konkurrenz der Medienbereiche und Mediensysteme untereinander einen fairen Umgang und offene Kritik und verpflichten sich zur gegenseitigen Wertschätzung.