VHS- und VDS-Satzung

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In der Satzung des Vereins Hamburger Sportjournalisten (VHS) und der des Verbands Deutscher Sportjournalisten (VDS) sind alle Dinge verbindlich geregelt, die für einen Verein beziehungsweise Verband dieser Größe nötig sind.

Dazu gehören unter anderem Aufbau, Zweck und Geschäftsverkehr. In der Satzung des VDS finden sich aber auch als Präambel die Leitlinien, die den – fairen – Umgang der Mitglieder untereinander regeln sollen.

Die jetzige VDS-Mitgliederordnung stammt vom Dezember 2012. In dieser ist zum Beispiel geregelt, wie der Begriff „Hauptberuflichkeit“ definiert ist und auf welchem Wege ein hauptberuflicher Sportjournalist Mitglied werden kann.

Mehr Informationen entnehmen Sie bitte den Satzungen, die als Download bereitstehen.

 

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